AGB.

Gastaufnahmebedingungen des Hotels „Das Edith“.

Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Buchung in unserem Hotel „Das Edith“. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden wir unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und unsere Rechte und Pflichten als Ihr Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Vertragsschluss

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage unseres Angebots und Ihrer Buchung sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen werden Sie darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS), sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) bei Ihnen zustande. Sie bedarf keiner Form, sodass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für Sie und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir Ihnen bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch uns jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn Ihnen die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

c) Unterbreiten wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot unsererseits an Sie, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Zimmer und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch uns bedarf, zu Stande, wenn Sie dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.

1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Ihnen wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend Ihrer Buchungsangaben. Wir sind vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.

d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzen. Im Regelfall erhalten Sie zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.


2. Preise und Leistungen

2.1. Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

2.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.


3. Zahlung

3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen Ihnen und uns getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig.

3.2. Wir können nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche, können wir nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

3.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

3.5. Leisten Sie eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht und haben Sie den Zahlungsverzug zu vertreten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und von Ihnen Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5. dieser Bedingungen zu fordern.


4. An- und Abreise

4.1. Die Anreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 14.00 Uhr zu erfolgen.

4.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Sie sind verpflichtet uns spätestens bis 14.00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls Sie verspätet anreisen oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen wollen.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen Sie aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nehmen, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Sie haben für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an uns zu leisten, wenn wir vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen haben.

4.3. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Ein Anspruch auf Nutzung unserer Einrichtungen nach 11.00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises unsererseits oder einer im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.


5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise Ihrerseits bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit Ihnen von uns im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und uns die Erklärung über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

5.2. Wir haben uns im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Soweit uns für den von Ihnen gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, werden wir uns auf unseren Anspruch nach Ziff. 5.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen sind Sie verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3. anzurechnender die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

Bis 1 Tag vor Aufenthaltsbeginn 50 %

Am Tag der Anreise/bei Nichtanreise 80 %


5.5. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind Sie nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Rücktrittserklärung ist direkt an uns zu richten und sollte in Ihrem Interesse in Textform erfolgen.


6. Ihre Pflichten als Gast; Kündigung

6.1. Sie sind verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die Ihnen bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

6.2. Sie sind verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige schuldhaft, können Ihre Ansprüche an uns ganz oder teilweise entfallen.

6.3. Sie können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie haben uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits sachlich gerechtfertigt ist oder Ihnen aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn die Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Sie sind im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.


7. Haftungsbeschränkung

7.1. Wir haften unbeschränkt, - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist unsere Haftung beschränkt auf Schäden, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für Sie erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die uns bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

8.2. Sie erklären sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen uns unverzüglich zu verständigen.


9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für uns verpflichtend würde, werden wir Sie hierüber in geeigneter Form informieren. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

9.2. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.3. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.

9.4. Für Klagen gegen Sie als Gast ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.

9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022


Ihr Gastgeber ist:

Das Edith
Claudia Otterbeck

Heusteigstraße 34
70180 Stuttgart
Deutschland
Geschäftsführer:  Claudia Otterbeck
Handelsregister: Keine Vorhanden
Telefon: +49 (0)711-925 381 75
Email: hello@dasedith.me
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